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General Terms and Conditions of Sale and Delivery of Promicron GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Promicron GmbH
(2022-09-19)
§1 Allgemeines
(1) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(2) Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
(3) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.
§ 2 Vertragsabschluss, Bestellung und Auftragsbestätigung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(2) Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung der Promicron GmbH, oder - ist eine solche nicht erfolgt - der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.
(3) An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen, Modellen, Mustern und Spezifikationen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
(4) Konstruktionsänderungen, sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungsmerkmale, sowie sie dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise sind inklusive Standard-Verpackung, exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung ausgewiesen.
(2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Bei Lieferungen gegen Rechnung ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so stehen uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
§4 Lieferung, Lieferort und Lieferzeit
(1) Die Lieferbedingungen richten sich nach Maßgabe der Incoterms® 2020. Sofern zwischen Promicron GmbH und dem Kunden keine anderweitige Regelung getroffen wird, ist der Lieferort bei den Klauseln der Incoterms® 2020 EXW (Ex Works) das Werk von Promicron mit der Adresse :
Promicron GmbH
Bachmuehlweg 24
74366 Kirchheim
(2) Liefertermine und Lieferfristen werden von uns gesondert bestätigt oder mit dem Kunden schriftlich vereinbart und sind erst in diesen Fällen verbindlich.
(3) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(5) Die Promicron GmbH haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Streik, Aus- und Einfuhrverbote, Nichterteilung von Genehmigungen, Transportverzögerungen) verursacht worden sind, die Promicron GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Promicron GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen angemessen.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
§6 Gewährleistung, Haftung
(1) Im Vertragsverhältnis mit Vollkaufleuten und zwischen Unternehmen leisten wir für die Mängelfreiheit unserer Produkte Gewähr für einen Zeitraum von einem Jahr ab Erreichen des Bestimmungsorts, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt worden ist.
(2) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für leicht fahrlässig verursachten entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers
(3) Der Haftungsausschluss gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche aus einer Garantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche gemäß §§1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leichtfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Handeln einfacher Erfüllungsgehilfen.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§7 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass Promicron Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert.